Zweck und Ziele des Vereins:
>> Zweck des Vereins
1. Der Verein ist ein Berufsverband ohne öffentlich
rechtlichen Charakter, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Er nimmt die gemeinsamen, allgemeinen
ideellen und wirtschaftlichen Interessen von den am Braugerstenanbau
und dessen Verwertung beteiligten Landwirten, Handelsunternehmen,
Mälzereien, Brauereien und Braugerstenzüchtern wahr, unabhängig
von deren Rechtsform.
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Ziele
und Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus den Mitteln des Vereines und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.
>> Ziele des Vereins
1. Der Verein setzt sich zur Aufgabe:
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a) durch technische und organisatorische Maßnahmen,
durch Werbung, Aufklärung und Beratung mit dazu beizutragen,
den Anbau und die Vermarktung Thüringer Qualitätsgertreidebau
zu fördern;
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b) in allen Fragen der Züchtung, des Anbaues und der
Verarbeitung von Braugetreide ein Zusammenwirken zwischen Wissenschaft
und Praxis sowie zwischen Landwirten und verarbeitenden Betrieben,
Handel und Handelsgenossenschaften herbeizuführen;
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c) Versuche, Leistungsschauen und andere den Qualitätsgerstenanbau
fördernde Maßnahmen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchzuführen
bzw. zu unterstützen.
2. Eine befriedigende Entwicklung des Marktgeschehens und
eine Preisgestaltung, welche den qualitätsfördernden Aufwendungen
der Landwirte gerecht wird, ist Voraussetzung für die Steigerung
der Erzeugung und für die Verbesserung der Qualität. Der Verein
hält es für seine Aufgabe, auch hier beratend mitzuwirken.
3. Ein reger Gedankenaustausch mit gleichen und ähnlichen
Einrichtungen in anderen deutschen Bundesländern ist anzustreben.
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